I. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt den Auftrag unter Zugrundelegung deutschen Rechts durch Unterzeichnung eines Auftragsscheines, es sei denn, die Umstände des Einzelfalles machen dies unmöglich. Auf dem Auftragsschein sind die Bedingungen aufgeführt, die für die Berechnung des Auftrags maßgeblich sind. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so ist er über sein Widerrufsrecht zu belehren. Dieser hat sein ausdrückliches Einverständnis zu erklären, wenn der Auftragnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Auftragsdurchführung beginnt. Mit der vollständigen Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht. Dem Auftraggeber ist eine Durchschrift des Auftragsscheins auszuhändigen und Einblick in die Preisliste zu gewähren.
II. Durchführung des Auftrags
III. Berechnung des Auftragsentgelts
IV. Zahlung
V. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
VI. Haftung
Notwendig ist die Verursachung eines Schadens, wenn der Schaden nicht oder nur durch Aufwendung unverhältnismäßiger Mittel und Kosten vermeidbar wäre.
II. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für
sämtliche Ansprüche aus dem Auftrag ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt der gesetzlich festgelegte
Gerichtsstand.
III. Außergerichtliche Streitschlichtung